QLK Recht Notariat

Notarielle Dienstleistungen

Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass diese vor einem Notar errichtet werden müssen. Die notarielle Form ist beispielsweise für den Erwerb von Grundvermögen, bei Ehe- und Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft vorgeschrieben.
Der Aufgabenkreis umfasst insbesondere die Bereiche:

Immobilienrecht

• Grundstückskauf
• Grundstücksübertragung
• Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Überwegungsrechte etc.)

Gesellschaftsrecht

• Gründung von Kapitalgesellschaften
• Übertragung von Gesellschaftsanteilen
• Umwandlungen
• Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister

Erbrecht

• Testamente und Erbverträge
• Schenkungsverträge zwecks vorweggenommener Erbfolge
• Pflichtteilsverzichtsverträge
• Erbscheinanträge

Familienrecht

• Eheverträge
• Scheidungsfolgenvereinbarungen

Grundbuchrecht

• Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Über­we­gungs­rech­te etc.)

Beglaubigungen/Vollmachten

• Unterschriftsbeglaubigungen
• Ge­ne­ral­voll­macht, Vor­sor­ge­voll­macht u. Patientenverfügungen

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Ansprechpartner für Notarielle Dienstleistungen

notariat@kanzlei-qlk.de

Marianne Thobe

Kristina Oswald

 

Anke Böckmann

Corina Neumann

Ariane Maurer

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